Gute Nachrichten für die Gastronomie. Bei der Bundestagssitzung am 4. Dezember haben die Mitglieder für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen gestimmt. Ab dem 1. Januar könnten Gastronominnen und Gastronomen ihre Speisen demnach wieder, wie schon während der Corona-Pandemie, mit nur sieben Prozent besteuern – wie schon jetzt auf Speisen, die mitgenommen werden. Getränke sind davon ausgenommen. Ob die Gastronominnen und Gastronomen die Ersparnis auf die Speisen umlegen, bleibt ihnen überlassen. Dass die Senkung vonnöten ist, hat die Branche mehrfach betont.
Bei der Sitzung am Donnerstagvormittag hat der Bundestag ein umfangreiches Steuerpaket vorgebracht, bei dem es nicht nur um die Gastronomie, sondern auch um Änderungen der Pendlerpauschale, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ging. Für den Entwurf haben CDU/CSU und SPD gestimmt, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten.
Entscheidung des Bundesrats steht noch aus
Jedoch ist die Änderung noch nicht sicher, denn es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Der sieht zu hohe Ausgaben für Länder und Kommunen durch die Senkung der Mehrwertsteuer und fordert einen Ausgleich für die erwarteten Verluste. Bis zum 19. Dezember sollte eine Einigung gefunden werden, dann steht der Senkung zum 1. Januar 2026 nichts mehr im Weg.