Die Nutzung von Außenflächen bei Gastronomiebetrieben sorgt immer wieder für Diskussion. Mal sind es die Anwohnenden, die sich am Lärm stören, mal die Bürokratie, die den Gastronominnen und Gastronomen den Alltag erschwert. Letzteres wird künftig zumindest etwas einfacher: Anfang Juni hat die Handelskammer Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Senat und der Dehoga die vereinfachte Beantragung der Außengastronomieflächen entschieden. Konkret: Künftig müssen Gastronominnen und Gastronomen die Nutzung nicht mehr jährlich beantragen, sondern nur noch alle fünf Jahre.
Ins Rollen gebracht wurde die Entlastung der gastronomischen Betriebe durch die Staatskanzlei Hamburg. Staatsrat Jan Pörksen und sein Team riefen das Programm „Einfach.Hamburg“ ins Leben, um gemeinsam mit Unternehmerinnen und Unternehmern, der Dehoga und der Handelskammer Hamburg darüber zu diskutieren, wie Bürokratieabbau schnell umgesetzt wird. Schnell wurde klar, dass die jährliche Neubeantragung der Außengastronomie zu den größten Ärgernissen für die Branche zählt.
Eine spürbare Entlastung für die Betriebe.“
Simon Wieck, Geschäftsführer Dehoga Hamburg
Bei einer gemeinsamen Sitzung Anfang Juni wurde beschlossen, diese Hürde künftig zu umgehen. „Dass Sondernutzungsgenehmigungen für gastronomische Außenflächen künftig für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren beantragt und erteilt werden können, ist eine spürbare Entlastung für die Betriebe“, so Simon Wieck, Geschäftsführer der Dehoga Hamburg. „Gerade für die Gastronomie, die ohnehin mit hohen Kosten, Fachkräftemangel und umfangreichen Verwaltungsanforderungen konfrontiert ist, bedeutet diese Maßnahme weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit und eine konkrete Reduzierung des administrativen Aufwands.“
Weitere Entlastungen als Ziel
Praktikable Lösungen, die für vereinfachte Wege in der Gastronomie und anderen Branchen sorgen, sind auch in Zukunft weiterhin das Ziel der Handelskammer Hamburg und der Dehoga. Damit Unternehmen sich auch künftig mehr um ihre eigentliche Expertise statt um teils unnötige Bürokratie kümmern können, sollte Bürokratieabbau auch weiterhin im Fokus sein. Dennoch sieht Wieck die ersten Maßnahmen als wichtigen Schritt in die richtige Richtung: „Ziel muss es weiterhin sein, gastronomische Betriebe von überflüssiger Bürokratie zu entlasten, Kosten zu reduzieren und Ressourcen dort einzusetzen, wo sie gebraucht werden: bei den Gästen, den Mitarbeitenden und im täglichen Betrieb.“
