Im vergangenen Monat schlug das Gastgewerbe Alarm – die Rentenkommission kündigte an, Minijobs nur noch auf Schülerinnen und Schüler zu beschränken. Dies hätte weitreichende Folgen für die gesamte Branche, denn allein bundesweit arbeiten nach Angaben des Dehoga etwa 1,1 Millionen Menschen im Gastgewerbe auf Minijob-Basis. Besonders kleine Betriebe sahen sich in ihrer Flexibilität und Existenz bedroht. Kritische Stimmen aus der Szene merkten an, dass die Reform für kleine Betriebe nicht umsetzbar sei. Man würde die wichtigsten Stützen im Service verlieren.
Wer glaubt, dass wir das hochflexible Geschäft an den Wochenenden und Feiertagen künftig nur mit Vollzeitkräften stemmen können, hat in seinem Leben noch nie selbst in einem Restaurant gestanden
Kemal Üres, Gastroflüsterer und Branchenexperte
Brutto bleibt netto
Vorerst besteht nun doch kein Grund zur Sorge: Der Dehoga Hamburg teilt in einer Pressemitteilung mit, dass die Abschaffung des Minijobs vom Tisch ist. Bernd Aufderheide, Präsident des Dehoga, erklärt: „Dass der Minijob erhalten bleibt, ist ein starkes Signal. Die Praxis wurde gehört.“ Für alle Minijob-Beschäftigten heißt es also weiterhin: keine Abzüge. Dies ist besonders wichtig für all die, die wenige Stunden oder nebenbei arbeiten möchten. Auf Arbeitgeberseite soll es eine moderate Anpassung der pauschalen Steuer von zwei auf fünf Prozent geben.
Der Geschäftsführer des deutschen Hotellerie- und Gastronomieverbandes Hamburg findet klare Worte: „Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem politisch verursachten Strukturbruch und einer tragfähigen Lösung“, so Simon Wieck. Des Weiteren führt er an, dass die Branche keine politischen Experimente auf dem Rücken der Betriebe austragen brauche, sondern Rahmenbedingungen, die funktionieren – in der Küche, im Service, an der Rezeption und im täglichen Betrieb. „Die Anhebung der Pauschalsteuer ist für viele Betriebe eine zusätzliche Belastung, die wir nicht kleinreden. Aber das wichtigste Signal lautet: Der Minijob bleibt als eigenständige Beschäftigungsform bestehen.“
Trotz dieser Entscheidung ist die Diskussion immer noch aktuell. Der Dehoga macht deutlich, dass der Erhalt des Minijobs ein wichtiger Schritt sei, jedoch kein Grund, sich zurückzulehnen. Belastungen durch steigende Kosten, Bürokratie und unsichere Rahmenbedingungen bleiben zentrale Herausforderungen für Gastronomiebetriebe.